27.02.2024
Zweimalige Teilnahme an rechtsextremem Festival: Kostet Waffenschein
Zwei Mal hatte ein Mann an der im sächsischen Ostritz stattfindenden Veranstaltung "Schild & Schwert" teilgenommen und auf dem Festivalgelände gezeltet. Die Waffenbehörde entzog ihm daraufhin seinen Waffenschein. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig-Holstein entschieden hat.
Dass der Kläger sich in der mündlichen Verhandlung vom verfassungsfeindlichen Charakter des Festivals distanzierte und bestritt, dessen Zusammenhang mit der verfassungsfeindlichen Partei NPD gekannt zu haben, half ihm nichts.
Das Gericht bestätigte den Widerruf des Waffenscheins. Der Kläger habe infolge seiner mehrmaligen Teilnahme an den kostenpflichtigen Veranstaltungen "Schild & Schwert" erkennbar dokumentiert, dass er Vereinigungen unterstützte, deren Bestrebungen sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. Er sei damit nicht "zuverlässig" im Sinne des Waffengesetzes.
Die Veranstaltung sei der durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften NPD zuzurechnen. Soweit der Kläger vorgetragen habe, sich dessen nicht bewusst gewesen zu sein, dringe er hiermit angesichts des nach außen wahrnehmbaren Auftretens der NPD als Festivalveranstalter unter anderem in der medialen Berichterstattung und durch baustellenzaungroße Banner am Eingang des Festivals nicht durch.
Der Kläger kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.02.2024, 7 A 279/23, noch nicht rechtskräftig