22.02.2024
CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Prüfenden Dritten bei Corona-Schlussabrechnungen helfen
Aktuell fordern die Präsidenten aller 21 Steuerberaterkammern die Bundesregierung auf, den Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen zu vereinfachen. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und die wirtschaftspolitische Sprecherin, Julia Klöckner, sind der Meinung, man müsse den prüfenden Dritten bei den Schlussabrechnungen entgegenkommen.
"Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder in immer neuen Schreiben ausführliche Belegnachweise zu Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Dies verzögert die Abarbeitung der noch offenen Schlussabrechnungen in den Kanzleien der prüfenden Dritten erheblich, obwohl es die Abgabefrist bis zum 31.03.2024 zu halten gilt", sagte Tillmann. Dabei seien die Bewilligungsstellen der Länder schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnung abzuarbeiten. "Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen sind nach unserer Kenntnis bundesweit nur rund 15 Prozent, circa 60.000 Fälle beschieden. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31.03.2024 auf den 31.12.2024 zu verlängern. So würde sie Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen schaffen."
Für nicht zweckmäßig hält Klöckner den derzeit praktizierten Prüfungsansatz. Er führe dazu, dass die Bewilligungsstellen der Länder die Corona-Schlussprüfungen voraussichtlich bis 2027 prüfen werden. Auch auf Seiten der prüfenden Dritten führe der geltende Prüfungsansatz zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen. So würden selbst bei kleinen Förderbeträgen zum Teil sämtliche Belege, auch die bereits bei Antragstellung eingereichten Belege, angefordert. Der Umfang der Rückfragen, die Prüftiefe sowie die zu kurze Beantwortungszeit von grundsätzlich nur 14 Tagen überforderten den Berufsstand. "Deshalb verlangen wir auch von der Bundesregierung, die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen."
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, PM vom 21.02.2024