22.02.2024
Abgeordnetenbestechung: Ampel-Koalition will Straftatbestand erweitern
Die Ampel-Koalition will stärker gegen Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten vorgehen. Ein von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegter Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/10376) sieht dazu vor, die "unzulässige Interessenvertretung" unter Strafe zu stellen.
Danach soll ein Abgeordneter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn er für sich oder einen Dritten einen "ungerechtfertigten Vermögensvorteil" fordert oder annimmt beziehungsweise sich versprechen lässt, um Interessen des Vorteilsgebers oder eines Dritten "während seines Mandates" durch Handeln oder Unterlassen wahrzunehmen. Gemeint ist damit laut Begründung etwa die Einflussnahme auf Bundesministerien und Behörden. Umgesetzt werden soll die Regelung in einem neuen §108f Strafgesetzbuch (StGB).
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Koalition laut Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Abgeordnetenbestechung, die in § 108e StGB geregelt ist. Der BGH hatte in einem Beschluss vom 05.07.2022 (StB 7-9) festgehalten, dass sich die Strafbarkeit der entgeltlichen Vertretung von Interessen "bei der Wahrnehmung des Mandats« auf "das Wirken [...] im Parlament, mithin im Plenum, in den Ausschüssen oder sonstigen parlamentarischen Gremien einschließlich der Fraktionen oder in mit Abgeordneten besetzten Kommissionen [...]" beschränkt. Tätigkeiten außerhalb davon seien selbst dann nicht davon erfasst, "wenn ein Mandatsträger dabei seine auf sein Mandat zurückgehenden Kontakte und Beziehungen ausnutzt".
Aus Sicht der Koalition ist dieses Verhalten aber "strafwürdig«. Mandatsträger verfügten aufgrund ihrer Stellung häufig über "besondere Verbindungen und privilegierten Zugang zu den ihrer parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Ministerien, Behörden und sonstigen Stellen". Damit bestehe ein Risiko der "Kommerzialisierung der entsprechenden Einflussmöglichkeiten" und einer "Verquickung von monetären Interessen und dem Mandat", schreibt die Koalition. "Wenn Mandatsträger die ihnen im Interesse des Allgemeinwohls anvertraute Position durch Einflusshandel derart zum eigenen Vorteil ausnutzen, kann dies das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und ihre Mandatsträger unterlaufen", heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PM vom 21.02.2024