20.02.2024
Niedersachsen: Verbändebündnis fordert Absenkung der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer in Niedersachsen muss gesenkt werden, um dem Wohnungsbau wieder neuen Schwung zu verleihen. Das fordert ein Dreierbündnis mit dem Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), dem Verband Wohneigentum Niedersachsen (VWE) und dem Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt). Höchstens 3,5 Prozent statt wie bisher fünf Prozent – das sei das erklärte Ziel der Verbände.
Wohnungswirtschaft, Eigentümerverband und Steuerzahlerbund wiesen darauf hin, dass der seit 2014 geltende Grunderwerbsteuersatz mittlerweile fatale Auswirkungen auf die Bauwirtschaft habe. "Die Steuer hat sich aufgrund der immensen Kostensteigerungen beim Erwerb oder Bau von Wohnimmobilien zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickelt", erläuterte BdSt-Landesvorstand Jan Vermöhlen.
Die Vertreter der Immobilienwirtschaft wiesen darauf hin, dass die Steuer einer von vielen Aspekten sei, die das Bauen aktuell so teuer und in weiten Teilen unwirtschaftlich machen. vdw-Verbandsdirektorin Susanne Schmitt betonte: "Die Rahmenbedingungen im Bereich Bauen und Wohnen haben sich in den vergangenen Jahren dramatisch verändert. Inflation, gestiegene Baukosten, hohe Energiepreise und steigende Zinsen haben dafür gesorgt, dass der Neubau fast zum Erliegen gekommen ist und die von der Politik geforderte energetische Sanierung des Wohnungsbestandes unbezahlbar ist. Vor allem für unsere Mitgliedsunternehmen, die ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden wollen und preisgünstige Mieten anbieten."
Tibor Herczeg, VWE-Landesgeschäftsführer ergänzte: "Mit der Senkung der Grunderwerbsteuer hat das Land Niedersachsen ein unmittelbares Instrument in der Hand, um Bauen und Wohnen bezahlbarer zu machen."
Das Verbändebündnis fordert drei Änderungen in Bezug auf die Grunderwerbsteuer:
Erstens eine schnellstmögliche Reduktion des Grunderwerbsteuersatzes auf 3,5 Prozent, sowohl bei eigengenutzten als auch bei vermieteten Immobilien.
Zweitens solle sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Grunderwerbsteuerreform einsetzen, die den Bundesländern eine flexiblere Gestaltung ermöglicht (Öffnungsklausel) – etwa die Einführung von Freibeträgen oder gestaffelten Steuersätzen. Von dieser Öffnungsklausel sollte das Land Niedersachsen anschließend Gebrauch machen, um weitere steuerliche Entlastungen für den selbstgenutzten Ersterwerb von Wohnimmobilien sowie den geförderten Wohnungsbau zu ermöglichen.
Bis diese Voraussetzungen im Bund geschaffen werden, sollte das Land drittens zur Förderung des selbstgenutzten Ersterwerbs und des geförderten Wohnungsbaus in eigener Verantwortung Förderprogramme auf den Weg bringen. Die gewährten Zuschüsse sollten sich prozentual an dem grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufpreis orientieren. Für den Fall des selbstgenutzten Ersterwerbs sollte dabei die Kinderzahl im Haushalt berücksichtigt und eine Kaufpreisobergrenze festgelegt werden.
Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V., PM vom 26.01.2024