07.02.2024
Nordrhein-Westfalen: Finanzverwaltung optimiert Beratung für Ehrenamtliche
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat ihren Service für Ehrenamtler erweitert: Jedes Finanzamt des Landes hat seit Anfang 2024 eine feste Ansprechperson, um Menschen aus steuerlich nicht beratenen gemeinnützigen Vereinen bei Fragestellungen rund um die Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren zur Seite zu stehen. Die Ansprechpersonen sind laut Finanzministerium Nordrhein-Westfalen über die Telefonzentralen der Finanzämter zu erreichen.
"Das Ehrenamt ist der unverzichtbare soziale Kitt für unsere Gesellschaft. Der Beitrag, den die engagierten Menschen in den Vereinen unseres Landes zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten, ist unbezahlbar", sagte Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). "Wir wollen hier unterstützen und diesen Beitrag möglich machen, indem wir den Ehrenamtlichen Hürden aus dem Weg räumen." So sei auf Initiative Nordrhein-Westfalens der Freibetrag für ehrenamtlich Tätige ebenso angehoben worden wie die steuerliche Freigrenze für gemeinnützige Vereine. Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei kleinen Vereinen sei abgeschafft worden.
Allerdings müssten die Betroffenen ihre Rechte und Pflichten im Besteuerungsverfahren auch kennen. Dafür gebe es nun die zentralen Ansprechpersonen für das Ehrenamt.
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 06.02.2024