06.02.2024
Anhörung zum Steuerberatungsgesetz: Steuerberaterverband sieht in Tax Law Clinics Chance zu Nachwuchsgewinnung
Die Regelungen zur beschränkten und unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen sollen modernisiert werden. Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) Torsten Lüth begrüßte in der Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags den Gesetzentwurf der Bundesregierung und erachtete ihn als praxisgerecht.
Insbesondere die Beratung von Studierenden in so genannten Tax Law Clinics könne junge Menschen für eine Tätigkeit in der Steuerberatung begeistern. Nach Ansicht des DStV dürften hier keine übermäßig komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen im Raum stehen. Bei der konkreten Ausgestaltung einer solchen unentgeltlichen Beratung könne auf die Erfahrungen der Anwaltschaft zurückgegriffen werden. Die gleichlautenden Regelungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes ermöglichen dort bereits seit einigen Jahren die Bildung so genannter Legal-Clinics an Hochschulen.
Ebenso sei zu begrüßen, dass die Regelungen zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen künftig klarer strukturiert werden sollen. Durch die vorgesehene neue Generalklausel könne der bisherige Katalog zahlreicher Einzeltatbestände deutlich reduziert werden. Eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Zusammenhang mit einer anderen Haupttätigkeit wäre danach nur erlaubt, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehöre. Auch hier sei die Anlehnung an die bekannte Regelung des Rechtsdienstleistungsgesetzes kohärent und praxisgerecht.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., News 02/2024 vom 01.02.2024