02.02.2024
Kündigung wegen Kirchenaustritts: EuGH soll entscheiden
Immer wieder werden bei der Kirche angestellte Arbeitnehmer gekündigt, wenn sie aus der Kirche austreten. Ob dies gerechtfertigt sein kann, soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. Hierum bittet das Bundesarbeitsgericht (BAG), bei dem der Fall einer gekündigten Sozialpädagogin liegt.
Die Frau war in der Schwangerschaftsberatung eines Frauen- und Fachverbandes der katholischen Kirche tätig. Während einer längeren Elternzeit trat sie aus der katholischen Kirche aus. Als sie zurückkam, kündigte der Verband ihr fristlos, hilfsweise ordentlich.
Vor dem Hintergrund, dass der Verband im Zeitpunkt der Kündigung in seiner Schwangerschaftsberatung auch zwei Arbeitnehmerinnen beschäftigte, die der evangelischen Kirche angehörten, legte das BAG die Sache dem EuGH zur Auslegung europäischen Rechts vor. Schließlich werde die Frau ungleich behandelt. Das BAG fragt sich, ob dies mit Blick auf den durch die europäische Grundrechtecharta und die Gleichbehandlungs-Rahmen-Richtlinie gewährleisteten Schutz vor Diskriminierungen unter anderem wegen der Religion gerechtfertigt sein kann.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.02.2024, 2 AZR 196/22 (A)