20.12.2023
Tannenbaum: So unterschiedlich kann die Umsatzsteuer sein
Weihnachten steht an und damit für viele auch der Kauf eines Tannenbaums. Für die darauf entfallende Umsatzsteuer ist laut Bund der Steuerzahler (BdSt) entscheidend, wo man den Baum kauft: Beim umsatzsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer betrage der Steuersatz null Prozent. Wer den Baum aus dem Wald beim Landwirt kauft (forstwirtschaftliches Produkt), werde mit 5,5 Prozent Umsatzsteuer belastet.
Beim Kauf im Baumarkt oder Gartencenter oder vom Landwirt mit Regelbesteuerung betrage die Umsatzsteuer sieben Prozent. Für einen Baum aus einer Sonderkultur außerhalb des Waldes (landwirtschaftliches Produkt) fielen neun Prozent an.
Der höchste Satz (19 Prozent) werde auf einen Kunstbaum oder einen bereits geschmückten Baum erhoben.
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 19.12.2023