13.12.2023
Adventskranz: Variierende Umsatzsteuersätze
Der Umsatzsteuersatz ist nicht für jeden Adventskranz gleich. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin.
So betrage die Umsatzsteuer bei einem Kranz aus überwiegend frischem Material wie Tannenzweige sieben Prozent.
Überwiegt bei einem Adventskranz dagegen der Anteil an trockenem Material (beispielsweise Kerzen, Schleifen, Tannenzapfen), so fielen 19 Prozent Umsatzsteuer an.
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 08.12.2023