11.12.2023
Umsatzsteuer: Durchschnittssatz in der Landwirtschaft bei neun Prozent
Der Durchschnittssatz der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft beträgt derzeit neun Prozent, wie aus einer Unterrichtung (BT-Drs. 20/9625) der Bundesregierung an den Bundestag hervorgeht. Nach § 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesfinanzministerium jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des §24 Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.
Die Überprüfung habe ergeben, dass der die Vorsteuerbelastung abbildende, zutreffende Durchschnittssatz für Landwirte ab 2024 8,4 Prozent betrage, heißt es in der Unterrichtung. Die Unterlagen, aus denen sich der berechnete Wert ergibt sowie weitergehende Hinweis zur Berechnung sind der Drucksache als Anlagen beigefügt.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.12.2023