21.11.2023
Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung: DStV fordert "Entsorgung"
Die EU-Kommission hat ihre Initiative zur Straffung von Berichtspflichten veröffentlicht. Damit sollen konkrete Ideen ermittelt werden, wie insbesondere kleine und mittelere Unternehmen (KMU) entlastet werden können. Ganz oben auf der Forderungsliste des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) steht die Streichung der Meldepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen.
Der Verband stelle sich gegen das Vorhaben der Bundesregierung, eine Mitteilungspflicht nationaler Steuergestaltungen einzuführen. Dabei hätten die steuergestaltenden Meldepflichten ihren Ursprung in der EU-Gesetzgebung. Schließlich sei die jetzige Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach § 138d Abgabenordnung (AO) ein unliebsames Produkt der Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 6 (EU 2018/822) in nationales Recht.
Im Zuge des geplanten Bürokratieabbaus in der EU-Gesetzgebung fordere die EU-Kommission derzeit zu geeigneten Vorschlägen auf, welche konkreten Berichtspflichten modernisiert, vereinfacht oder gar gestrichen werden könnten. Der DStV fokussiere sich in seiner Stellungnahme auf insgesamt vier Berichtspflichten, die vereinfacht oder ganz gestrichen werden sollten. Priorität habe dabei die Streichung der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.
Mit ihrer Beantwortung der kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag (BT-Drs. 20/6503) räume auch die Bundesregierung ein, dass es bisher kaum aussagekräftige Informationen darüber gibt, wie wirksam die Mitteilungspflichten sind, welche tatsächlichen Kosten für Unternehmen und Finanzverwaltung entstehen und wie hoch der tatsächliche Mehrwert ist. Nach mehr als drei Jahren und über 27.000 Mitteilungen komme eine solche Bewertung einem Offenbarungseid gleich, meint der DStV.
In seiner Stellungnahme rügt er nicht allein das offensichtliche Missverhältnis von Kosten und Nutzen der Mitteilungspflichten – sowohl für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als auch für die Finanzverwaltung. Vielmehr weist der DStV auch darauf hin, dass die Anzeigepflichten rechtlich nicht unumstritten und derzeit Gegenstand einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sind (C-623/22).
Die Streichung der Mitteilungspflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen würde zum Bürokratieabbau beitragen, hebt der DStV hervor. Zugleich wäre eine solche Maßnahme ein unübersehbares "Ausrufezeichen" gegen die Befürworter innerhalb der Bundesregierung, die bisher stur an der Einführung nationaler Anzeigepflichten festhalten.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 16.11.2023