21.11.2023
Fernwärmepreise: vzbv verklagt E.ON und Hansewerk Natur
Weil viele Kunden der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur derzeit im Vergleich zu 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen müssen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Sammelklagen eingereicht. Verbraucher können sich nach Angaben des Verbandes den Klagen in Kürze anschließen.
Der vzbv hält die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei E.ON und Hansewerk Natur für unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung gehe der vzbv gegen Preissteigerungen vor, die nach 2020 erfolgt sind.
E.ON habe auf der Grundlage seiner Preisänderungsklauseln beispielsweise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl (NRW) den brutto-Arbeitspreis von 6,18 ct/kWh (2020) auf 23,24 ct/kWh (2022) erhöht. Nach Berechnung des vzbv bedeute das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh insgesamt 3.500 Euro Mehrkosten für die Jahre 2021 und 2022 zusammen. Anderswo seien ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.ON und Hansewerk Natur festzustellen.
Verbraucher können sich nach Angaben des vzbv den Sammelklagen (Abhilfeklagen) anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch würden ihre Ansprüche nicht verjähren. Das Register werde voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 20.11.2023