14.11.2023
Steuerhinterziehung verhindern: Mehr Transparenz im Steuerbereich
In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt.
Mit dem so genannten Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) seien daneben neue, standardisierte Sorgfalts- und Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleister entwickelt worden. Der aktualisierte CRS und das CARF dienten gemeinsam dem Ziel, die erforderliche Transparenz im Steuerbereich herzustellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen sicherzustellen.
Finanzinstitute beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleister sollen an die nationalen Steuerbehörden jährlich Informationen zu im Ausland steuerlich ansässigen Personen melden, für die sie Finanzkonten führen beziehungsweise für die sie Transaktionen mit Kryptowerten durchgeführt haben. Die Informationen werden laut BMF automatisch mit den Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten ausgetauscht. Die als DAC 8 bezeichnete Aktualisierung der EU-Amtshilferichtlinie (RL (EU) 2023/2226 vom 17.10.2023) sehe bereits die Umsetzung beider Regelwerke und den automatischen Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten vor.
Der gemeinsamen, staatenübergreifenden Erklärung habe sich Deutschland angeschlossen mit der Absicht, das CARF und den geänderten CRS umzusetzen und mit dem zwischenstaatlichen Informationsaustausch auf Grundlage beider OECD-Regelwerke nach Möglichkeit in 2027 zu beginnen.
Bundesfinanzministerium, PM vom 10.11.2023