13.11.2023
Hundebiss bei Verstoß gegen Leinenzwang: Halter haftet
Verstößt ein Hundehalter gegen die Pflicht, seinen Hund an der Leine zu führen, und nutzt sein Hund seine Freiheit für eine Rauferei mit einem anderen Hund, so kann der Hundehalter für alle Schäden aus dieser Rauferei haften. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Lübeck hervor.
Eine Frau ging mit ihrer angeleinten Hündin spazieren. Eine andere Frau, die ebenfalls einen – allerdings nicht angeleinten – Hund dabeihatte, kam ihr entgegen. Plötzlich lief der nicht angeleinte Hund auf die Frau mit der Hündin zu und bedrängte die beiden. Auf die Rufe des Frauchens reagierte der Hund nicht. Das andere Frauchen fiel hin und wurde in den Oberschenkel gebissen. Wer zugebissen hat, ist strittig. Von der Versicherung verlangte die geschädigte Frau Ersatz von Behandlungskosten und für die Zeit, die sie ihren Haushalt nicht führen konnte, sowie Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro. Die Versicherung erfüllte ihre Forderungen nur zum Teil.
Darauf verklagte die Frau die Halterin des unangeleinten Hundes und forderte unter anderem ein Schmerzensgeld von insgesamt 8.000 Euro. Das LG Lübeck gab der Klägerin darin Recht, dass allein das andere Frauchen für die Schäden einstehen müsse. Unerheblich sei, welche der Hündinnen letztlich zugebissen habe. Weil sich der unangeleinte Hund mit der angeleinten Hündin gerauft habe, habe er die Verletzungen jedenfalls mitverursacht. Die Klägerin treffe hingegen keine Verantwortung für ihre Verletzungen. Sie habe ihre Hündin ordnungsgemäß an der Leine geführt und ihre Hündin habe dem Hund auch keinen Anlass für das Heranlaufen oder die Rangelei gegeben.
Trotzdem blieb die Klage aber nur teilweise erfolgreich. Unter anderem erachtete das LG bereits ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro für ausreichend.
Landgericht Lübeck, Urteil vom 10.08.2023, 9 O 132/19, rechtskräftig