09.11.2023
Bei Corona-Impfung "vorgedrängelt": Oberbürgermeister muss Kürzung seiner Bezüge hinnehmen
Wegen des Verdachts, dass er sich bei den Corona-Impfungen "vorgedrängelt" hat, muss der suspendierte Hallenser Oberbürgermeister vorerst weiter hinnehmen, dass er nur die Hälfte seiner Dienstbezüge erhält. Dies geht aus einem Eilbeschluss des Disziplinargerichts beim Verwaltungsgericht Magdeburg hervor.
Das Disziplinargericht hat keine ernstlichen Zweifel an der im Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 07.06.2021 vorgenommenen Prognose, dass es bei Fortgang der behördlichen Ermittlungen voraussichtlich zu einer Entfernung des Oberbürgermeisters aus dem Beamtenverhältnis kommen werde.
Dabei lagen der Verfügung des Landesverwaltungsamtes die Geschehnisse um die vorzeitigen Impfungen von mindestens 585 nicht "schutzberechtigten Personen", darunter auch der suspendierte Oberbürgermeister, zugrunde. Das Disziplinargericht stellte bei seiner Entscheidung maßgeblich auf die Vertrauensbeeinträchtigung des Bürgers gegenüber dem Amtsträger ab, die sich daraus ergebe, wenn sich der Oberbürgermeister als oberster Repräsentant der Kommune selbst nicht an die vorgegebene Impfreihenfolge halte.
Laut Gericht ist der Sachverhalt disziplinarrechtlich eigenständig zu bewerten. Daher sei die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister für das disziplinarrechtliche Verfahren nicht von entscheidender Bedeutung.
Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 26.10.2023, 15 B 43/23 MD, nicht rechtskräftig