06.11.2023
Islamistisch motivierte Messeattacke in ICE: Verurteilung ist rechtskräftig
Weil er in einem ICE-Zug in Bayern mehrere arglose Fahrgäste mit einem Messer angegriffen hat, muss ein seit 2014 in Deutschland lebender Muslime 14 Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das unter anderem auf mehrfachen versuchten Mord lautende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen.
Nach den vom Staatsschutzsenat des OLG getroffenen Feststellungen hatte sich der Angeklagte ab 2017 in seinem Glauben extrem radikalisiert und hing einer islamistisch-salafistischen Ideologie an. Er lehnte die säkulare Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik ab und fasste den Entschluss, sich als Einzeltäter durch eine terroristische Gewalttat in Deutschland am "Jihad" gegen "Ungläubige" zu beteiligten.
Mit dieser Intention bestieg er am Morgen des 06.11.2021 in Passau einen ICE-Zug der Deutschen Bahn und griff während der Fahrt des Zuges nach Nürnberg in Tötungsabsicht mit einem Messer nacheinander mehrere überwiegend arglose Fahrgäste an. Diese erlitten schwere Verletzungen, überlebten die Attacke indes auch wegen schneller medizinischer Versorgung.
Nach den Feststellungen des OLG war der Angeklagte bei der Tatbegehung voll schuldfähig. Das Gericht hat zu dieser Frage mehrere psychiatrische Sachverständige gehört, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der Angeklagte eine psychische Erkrankung lediglich vorgetäuscht hat, um einer Bestrafung zu entgehen.
Gegen das Urteil des OLG hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er sachlich-rechtliche Mängel geltend gemacht und Verfahrensbeanstandungen erhoben hat. Die umfassende revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den BGH hat demgegenüber keinen Rechtsfehler ergeben. Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 17.10.2023, 3 StR 244/23