31.10.2023
Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.10.2023
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten endet am 31.10.2023. Daran erinnert das Bundeswirtschaftsministerium, wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) mitteilt.
Sofern im Einzelfall über diese Frist hinaus zusätzliche Zeit für die ordnungsgemäße Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, könne ebenfalls bis zum 31.10.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.03.2024 beantragt werden. Dazu müsse allerdings bis Ende Oktober das entsprechende Organisationsprofil im System angelegt sein.
Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe sei gebündelt als Paket 1 über die Plattform einzureichen. Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV müsse als Paket 2 eingereicht werden. Auf Basis der eingereichten Schlussabrechnung werde anhand der tatsächlichen Umsatzeinbrüche und der tatsächlich entstandenen förderfähigen Fixkosten im jeweiligen Förderzeitraum die endgültige Höhe der Hilfe berechnet.
Die notwendigen Informationen zur Schlussabrechnung sind laut DStV unter dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Dort befinde sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog sowie der Zugangslink zur Schlussabrechnung.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 30.10.2023