30.10.2023
Parship-Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig
Parship darf die Verträge mit Nutzern nicht automatisch zwölf Wochen vor Ablauf verlängern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg für Verträge festgestellt, die Nutzer mit einer Erstlaufzeit von bis zu einem Jahr mit dem Betreiber der Dating-Plattform abgeschlossen haben. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt, betrifft das Urteil Verbraucher, die bis Ende Februar 2022 Mitglied bei Parship wurden. Ab März 2022 musste der Betreiber der Plattform wegen einer Gesetzesänderung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anpassen.
Das OLG habe Parships automatische Vertragsverlängerung für Sechs- und Zwölf-Monats-Verträge für unwirksam erklärt und sei damit der Argumentation des vzbv gefolgt, nach der es für die Mitglieder unzumutbar ist, mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrages kündigen zu müssen, sofern sie sich kein weiteres ganzes Jahr an die Plattform binden möchten. Lediglich in den Fällen eines von Anfang an längeren Vertrages – üblicherweise 24 Monate – sei dies hinzunehmen. Eine einjährige Vertragsverlängerung kostet laut vzbv in der Regel mehrere hundert Euro.
Nach Einschätzung des vzbv steht Parship-Nutzern auch das Recht auf eine fristlose Kündigung zu. Laut § 627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sei das möglich, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Anbieter besteht. Das sei für die Offline-Partnervermittlung anerkannt, aber für Online-Angebote noch nicht höchstrichterlich geklärt. Das OLG Hamburg habe die Anwendung des § 627 BGB auf Parship abgelehnt. Daher werde der vzbv eine Revision prüfen, sobald die Urteilsgründe vorliegen.
"Die Dating-Plattform erfragt viele sehr private Informationen von den Nutzerinnen und Nutzern. Die Angaben werden laut Betreiber nach psychologisch fundierter Methode bewertet und das Ergebnis auch allen anderen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Das erfordert deutlich mehr Vertrauen als bei der Offline-Partnervermittlung. Ob den Nutzerinnen und Nutzern ein fristloses Kündigungsrecht zusteht, wird wohl erst der Bundesgerichtshof endgültig entscheiden", so vzbv-Referent Henning Fischer.
Das Urteil erging in der 2021 vom vzbv eingereichten Musterfeststellungsklage. An der Klage haben sich nach Angaben des Verbands 1.219 Verbraucher beteiligt.
Verbraucherzentrale Bundesverband, PM vom 26.10.2023