27.10.2023
Einspruch einlegen: Kann sich lohnen
Die Finanzverwaltung hat im Jahr 2022 eine Statistik veröffentlicht, die zeigt, wie die Einsprüche in den Finanzämtern bearbeitet wurden. Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz meldet, kamen 2.978.644 Einsprüche herein und 3.256.951 wurden erledigt. Der Saldo aus Übernahmen, Abgaben, Storni und sonstigen Bestandskorrekturen betrage -33.549. Am 31.12.2022 seien noch 2.301.492 Einsprüche unerledigt gewesen. Ende 2021 habe es 2.613.348 unerledigte Einsprüche gegeben.
Zahlreiche Einsprüche seien also erledigt worden. Die erledigten Einsprüche lassen sich laut BdSt wie folgt aufschlüsseln: Rücknahmen des Einspruchs seien in 564.294 Fällen (17,3 Prozent) erfolgt, während in 2.084.427 Fällen (64 Prozent) Abhilfe geschaffen worden sei. Zudem seien 575.380 (17,7 Prozent) Einspruchsentscheidungen ohne Teil-Einspruchsentscheidungen getroffen worden und in 9.936 Fällen (0,3 Prozent) Einspruchsentscheidungen mit Teil-Einspruchsentscheidungen.
In 22.914 Fällen (0,7 Prozent) sei der Fall auf andere Weise erledigt worden. Bei den noch nicht erledigten Einsprüchen befänden sich 1.151.261 Verfahren, die gemäß § 363 Abgabenordnung ausgesetzt oder ruhend sind und somit bisher von den Finanzbehörden nicht abschließend bearbeitet werden konnten. Des Weiteren seien 2022 insgesamt 51.245 Klagen gegen die Finanzbehörden erhoben worden. Der BdSt Rheinland-Pfalz schätzt, dass die unerledigten Einsprüche in diesem Jahr wegen der Grundsteuerbescheide wieder deutlich ansteigen dürften.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz e.V., PM vom 27.10.2023