27.10.2023
Jahrhundertsturmflut in Schleswig-Holstein: Katastrophenerlass tritt in Kraft
Nach der Jahrhundertsturmflut am 20. und 21.10.2023 in Schleswig-Holstein hat Finanzministerin Monika Heinold (Bündnisgrüne) verkündet, dass das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums gefolgt ist und dem so genannten Katastrophenerlass anlässlich der Sturmflut zugestimmt hat.
"Die Sturmflut hat an vielen Stellen im Land große Schäden verursacht, die viele Menschen jetzt vor finanzielle Herausforderungen stellen. Durch den Katastrophenerlass können wir die Betroffenen in Schleswig-Holstein schnell und unbürokratisch unterstützen", sagte Heinold.
Durch den Katastrophenerlass ermöglicht die Steuerverwaltung steuerliche Erleichterungen für alle Betroffenen, wie beispielsweise Stundungen und das Aufschieben von Vollstreckungsmaßnahmen.
Geschädigt im Sinne des Erlasses ist, wer von dem Schadensereignis nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist. Dies gilt laut Finanzministerium Schleswig-Holstein gleichermaßen für natürliche wie für juristische Personen, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Der Katastrophenerlass kann auf den Seiten des Finanzministeriums als pdf-Datei heruntergeladen werden (Katastrophenerlass.pdf (schleswig-holstein.de)).
Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM vom 26.10.2023