27.10.2023
Wolf: Darf vorläufig nicht abgeschossen werden
Mit einem Zwischenbeschluss hat das Verwaltungsgericht Hannover dafür gesorgt, dass ein Wolf vorläufig nicht abgeschossen werden darf. Es gab damit dem Eilantrag einer Naturschutzvereinigung gegen eine von der Region Hannover erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme eines Wolfes statt.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass eine vorläufige Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich sei, um zu verhindern, dass durch den Vollzug der Abschussgenehmigung vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über den gerichtlichen Eilantrag entschieden worden ist.
Der Beschluss kann durch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angegriffen werden.
Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 25.10.2023, 9 B 4939/23, nicht rechtskräftig