25.10.2023
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten: Zeitlicher Anwendungsbereich wird verlängert
Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der steuerlichen Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt. Dies meldet das Bundesfinanzministerium (BMF).
Konkret geht es um eine Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17.03.2022 (BStBl I S. 330), vom 07.06.2022 (BStBl I S. 923) und vom 13.03.2023 (BStBl I S. 404) über den 31.12.2023 (vgl. BMF-Schreiben vom 17.11.2022, BStBl I S. 1516) hinaus auf alle Maßnahmen, die bis 31.12.2024 durchgeführt werden.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.10.2023, IV C 4 - S 2223/19/10003 :023