25.10.2023
Besserer Verbraucherschutz: Neue EU-Regeln für fehlerhafte Produkte
Die EU möchte die bestehenden Regeln für fehlerhafte Produkte aktualisieren, um Verbraucher besser zu schützen und mit der Entwicklung neuer Technologien Schritt zu halten.
Die bestehende Produkthaftungsrichtlinie sei vor fast 40 Jahren verabschiedet worden, erläutert das EU-Parlament. Im September 2022 habe die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der Leitlinien veröffentlicht, um den technologischen Vorteilen neuer Produkte Rechnung zu tragen.
Ziel der überarbeiteten Produkthaftungsrichtlinie sei es, einheitliche Regeln für die Mitgliedstaaten festzulegen, das reibungslose Funktionieren der Digital- und Kreislaufwirtschaft sicherzustellen und Opfern fehlerhafter Produkte zu einer gerechteren Entschädigung zu verhelfen.
Um die Veränderungen in der digitalen und grünen Welt besser abzubilden, müsse die bestehende Definition eines Produkts um Software-Updates, KI oder digitale Dienste (zum Beispiel Roboter, Drohnen oder Smart-Home-Systeme) erweitert werden.
Gleichzeitig schlössen die überarbeiteten Regeln Open-Source- oder freie Software aus dem Anwendungsbereich aus, da diese Software auf Verbesserungen seitens der Benutzer angewiesen ist. Daher könnten die Entwickler nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch andere Benutzer verursacht werden.
Da sich die EU für mehr Nachhaltigkeit einsetzt, sollten Produkte langlebiger, wiederverwendbar, reparierbar und aufrüstbar sein. Auch die Haftungsregeln für Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft sollten modernisiert werden, um sicherzustellen, dass sie für Unternehmen, die Produkte erheblich verändern, klar und fair sind.
Derzeit erkennt die Richtlinie laut EU-Parlament nur körperliche Schäden als legitimen Grund für die Geltendmachung von Schadensersatz an. Nach den neuen Regelungen sei es möglich, eine Entschädigung für ärztlich anerkannte psychische Schäden zu verlangen, die einer Therapie oder ärztlichen Behandlung bedürfen. Schadensersatz könne auch für die Zerstörung oder irreversible Beschädigung von Daten (zum Beispiel Löschen von Dateien von einer Festplatte) verlangt werden. Der Schaden müsse jedoch 1.000 Euro übersteigen.
Nach dem Vorschlag der Kommission solle die Haftungsdauer 20 Jahre betragen. Das Parlament wolle die Haftungsdauer in einigen Fällen auf 30 Jahre verlängern, wenn Schäden erst nach längerer Zeit sichtbar werden.
Nach der überarbeiteten Richtlinie solle es in der EU immer jemanden geben, der für den Schaden haftbar gemacht werden kann, der durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurde, auch wenn das Produkt außerhalb der EU hergestellt wurde. Dies könne entweder der Importeur des Produkts oder ein Vertreter des Herstellers sein. Wenn es kein haftpflichtiges Unternehmen gibt, könnten Verbraucher dennoch über nationale Systeme entschädigt werden.
Das Parlament möchte es für die Verbraucher einfacher machen nachzuweisen, dass das Produkt fehlerhaft war, einen Schaden verursacht hat und ein berechtigter Grund für die Geltendmachung von Schadensersatz besteht.
Die Abgeordneten möchten, dass die nationalen Verbraucherschutzbehörden Leitlinien und Informationen für Schadensersatzansprüche auf leicht zugängliche und verständliche Weise bereitstellen.
Geschädigte Verbraucher können bei nationalen Gerichten beantragen, dass die Hersteller Beweise offenlegen, die bei der Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs hilfreich sein können.
In der aktuellen Richtlinie liege die Mindestschadensschwelle für einen Schadensersatzanspruch bei 500 Euro. Das Parlament schlägt vor, die Schwelle abzuschaffen, damit Verbraucher Fehler als mögliche Schadensursache für jedes Produkt nachweisen können.
Weiter ist das Parlament der Ansicht, dass ein Produkt als fehlerhaft gelten sollte, wenn es für den Durchschnittsverbraucher nicht sicher ist. Die Mängel könnten zusammenhängen mit dem Design eines Produkts, seinen technischen Merkmalen und Anweisungen, seiner vorhersehbaren Verwendung sowie mit den Auswirkungen, die andere Produkte auf das fehlerhafte Produkt haben könnten, unter Berücksichtigung seiner Lebensdauer oder seiner Fähigkeit, kontinuierlich zu lernen.
Nach einem gemeinsamen Bericht des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz verabschiedete das Parlament im Oktober 2023 seinen Standpunkt zu den überarbeiteten Vorschriften. Die Abgeordneten werden nun mit den EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Ausgestaltung der Gesetzgebung verhandeln.
Europäisches Parlament, PM vom 24.10.2023