25.10.2023
Spritzmittel abgedriftet: Bauer haftet für Ernteausfall auf Nachbaracker
Es bleibt dabei: Ein Kartoffelbauer muss knapp 80.000 Euro zahlen, weil sein Spritzmittel abgedriftet ist und die Ernte auf dem Nachbargrundstück zerstört hat. Dies hat in zweiter Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken bestätigt.
Die Klägerin, ein landwirtschaftlicher Erzeugerbetrieb, hat den Beklagten, einen Landwirt, auf Ersatz eines Ernteausfallschadens in Anspruch genommen. Dabei soll der von der Klägerin angepflanzte, erntereife Rucola durch Abdriften eines Spritzmittels vom angrenzenden Kartoffelacker des Beklagten so verunreinigt worden sein, dass er nicht mehr habe verwertet werden können. Der Beklagte hat eine solche Abdrift von seinem Acker sowie die Höhe des geltend gemachten Schadens von knapp 80.000 Euro bestritten.
Das Landgericht (LG) Frankenthal hat den Beklagten nach umfangreicher Beweisaufnahme zur Zahlung eines Betrages von 77.078,32 Euro verurteilt und damit der Klage ganz überwiegend stattgegeben.
Die hiergegen eingelegte Berufung war erfolglos. Die vom LG gewonnene Überzeugung, wonach der von der Klägerin bewirtschaftete Rucola-Pflanzen-Acker durch ein auf dem benachbarten Kartoffelacker des Beklagten gespritztes Pflanzenschutzmittel kontaminiert worden sei, sei nicht zu beanstanden, so das OLG. Das LG sei auch zu Recht davon ausgegangen, dass der Ernteausfallschaden der Klägerin in dem entgangenen Verkaufserlös für den Rucola liege. Da zum Schadenszeitpunkt Kosten wie etwa für Saatgut, Bewässerung, Pflanzenschutz bereits angefallen seien, seien an ersparten Aufwendungen nur noch die Kosten für die Ernte und Verpackung des Rucola abzuziehen gewesen.
Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10.10.2023, 8 U 6/23