20.10.2023
Steueroasenabwehrgesetz: Formular zu § 12 steht online bereit
Das Online-Formular zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach § 12 Steueroasenabwehrgesetz steht seit Ende September 2023 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BOP) zu Verfügung.
Rückfragen können dem Amt zufolge an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.
Nach § 12 Absatz 1 Steueroasenabwehrgesetz trifft den Steuerpflichtigen über die nach § 90 der Abgabenordnung bestehenden Mitwirkungspflichten hinaus eine gesteigerte Mitwirkungspflicht.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 19.10.2023