18.10.2023
Steuerzahlerbund fordert: Kommunen müssen zeitnah Klarheit bei Hebesätzen schaffen
Die neue, ab 2025 gültige Grundsteuer, sorgt bei den Bürgern in Baden-Württemberg nach wie vor für enorme Verunsicherung, meldet der Bund der Steuerzahler (BdSt) des Landes. Denn bei nicht wenigen Steuerzahlern sei der Grundsteuermessbetrag mitunter sogar deutlich nach oben geschnellt.
Aktuell werde die Besorgnis über diesen Anstieg häufig mit dem Verweis auf die Hebesätze beschwichtigt, die sich im Rahmen der Grundsteuerreform noch ändern sollen. Die Hebesätze würden von jeder Kommune festgelegt und seien das Instrument, mit der die Kommunen die zugesagte Aufkommensneutralität umsetzen könnten. Das bedeute aber nicht, dass die Grundsteuerlast für jeden gleichbleibt, betont der BdSt. Vielmehr werde es große Verlierer geben, meint der Verein.
Weil die neuen Hebesätze aber bislang noch unbekannt sind, sorgten sich derzeit viele Bürger. "Ziel ist es, die Kommunen bis Mitte 2024 in die Lage zu versetzen, ihre Hebesätze festlegen zu können", heiße es auf Anfrage des BdSt aus dem baden-württembergischen Finanzministerium.
Der BdSt appelliere an die Kommunen, deutlich früher "Farbe zu bekennen", um die Bürger nicht länger als nötig in der Ungewissheit zu lassen, wie hoch die Grundsteuer ab 2025 für sie ausfällt. Die Möglichkeit, zeitnah mitzuteilen, in welche Richtung es geht, sei bei einem Großteil der Kommunen bereits jetzt gegeben. Denn laut Auskunft der Oberfinanzdirektion Karlsruhe lägen bei der Grundsteuer B für rund 70 Prozent der Grundstücke in Baden-Württemberg die Grundsteuermessbescheide bereits vor. Diese dienten den Kommunen als Bemessungsgrundlage für die Festlegung der neuen Hebesätze. Zudem würden die Kommunen die jeweiligen Begebenheiten in Form von Flächen oder Bodenrichtwerten vor Ort kennen. Dadurch könnten sie einschätzen, ob sich die Hebesätze absenken werden oder nicht.
"All dies spricht dafür, dass die Kommunen deutlich früher als Mitte 2024 mitteilen sollten, in welche Richtung es mit den Hebesätzen geht. Denn die Steuerzahler haben schlichtweg ein Recht darauf, so zeitig wie möglich zu erfahren, mit welcher zukünftigen Steuerlast sie bei der Grundsteuer ab 2025 rechnen müssen. Dies ist auch relevant, um entscheiden zu können, ob sich ein Gutachten lohnen würde, um damit die Grundsteuerlast möglicherweise noch senken zu können", macht Eike Möller, Vorsitzender des BdSt Baden-Württemberg deutlich.
Er erinnert daran, dass die neue Grundsteuer gerade in Baden-Württemberg aufgrund der gewählten Bodenwertsteuer für erhebliche Verwerfungen sorgen dürfte. "Insbesondere Bewohnern von Ein- und Zweifamilienhäusern könnten enorme Mehrbelastungen drohen. Es wäre daher angebracht, wenn die Bürger nicht kurz vor knapp erfahren würden, mit welchen Grundsteuerbelastungen sie zukünftig zu rechnen haben", so Möller.
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., PM vom 12.10.2023