18.10.2023
"Freiwillig Tempo 30"-Schilder auf Privatgrundstücken: Klagen auf Feststellung der Zulässigkeit erfolglos
Drei Grundstückseigentümer hatten auf ihren Grundstücken "Freiwillig Tempo 30"-Schildern" aufgestellt. Ihre Klagen auf Feststellung der Zulässigkeit der Schilder hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg nun abgewiesen.
Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz hatte zu einer "Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm" aufgerufen und in diesem Zuge die Schilder mittels Spenden beschafft und verteilt. Mehrere Grundstückseigentümer, darunter die Kläger, stellten die Schilder auf ihren Grundstücken auf.
Das Landratsamt Konstanz bat die Grundstückseigentümer in einem nicht als Bescheid bezeichneten Schreiben, die Schilder zu entfernen, und kündigte die Verhängung von Zwangsgeldern an. Weitere Schritte unternahm das Amt jedoch nicht.
Mit ihren Klagen begehren die Eigentümer von drei Grundstücken die Feststellung, dass von ihnen aufgestellte "Freiwillig Tempo 30"-Schilder zulässig sind.
Das VG hat die Klagen abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung hatte es bereits darauf hingewiesen, dass die erhobenen Klagen wegen des Prinzips der Nachrangigkeit der Feststellungsklage möglicherweise unzulässig seien, sodass über die Schilder in der Sache nicht entschieden werden könne.
Die Gründe für die noch nicht rechtskräftigen Urteile liegen noch nicht vor.
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteile vom 16.10.2023, 6 K 1866/22, 6 K 1867/22 und 6 K 1868/22, nicht rechtskräftig