17.10.2023
Schlussabrechnungen: Möglichst zeitnah abgeben
Obwohl das Bundeswirtschaftsministerium die Abgabefrist für die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 31.10.2023 verlängert hat, rät die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Steuerberatern, die Schlussabrechnungen so bald wie möglich anzugehen.
Denn es sei nur eine Verlängerung, die vor dem 31.10.2023 zu beantragen sei, möglich. Abzugeben sei dann spätestens am 31.03.2024. Werde auch diese Frist nicht eingehalten, drohten Erinnerungsschreiben, Anhörungen und danach auch Rückforderungsbescheide von den Bewilligungsstellen, warnt die BStBK.
Bundessteuerberaterkammer, Internetseite vom 16.10.2023