16.10.2023
Stiftungsfinanzierungsgesetz: Steuerzahlerbund kritisiert Gesetzentwurf scharf
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) übt scharfe Kritik am Gesetzentwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz. Er fordert noch vor der ersten Lesung im Bundestag umfangreiche Nachbesserungen. Den Entwurf haben Ampel und Union gemeinsam in den Bundestag eingebracht.
BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: "Wenn die Politik in eigener Sache in die Staatskasse greift, haben die Steuerzahler ein Recht auf umfassende Information und Legitimation. Das gilt besonders für politische Stiftungen, deren Mutterparteien im Bundestag ihnen reichlich Steuergeld aus dem Bundeshaushalt sichern. Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft diese Information und Legitimation nicht."
Der BdSt fordere seit Jahren ein separates Finanzierungsgesetz für die politischen Stiftungen. Anfang 2023 habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein solches Gesetz eingefordert – und dadurch die "laxe Praxis des Haushaltsausschusses im Bundestag zur Festlegung der jährlichen Steuerzuschüsse an die Stiftungen gestoppt", so der BdSt.
Die Zahlen von 2023 zeigten den dringenden Bedarf: Für ihre Aktivitäten im In- und Ausland erhielten die parteinahen Stiftungen staatliche Gelder von rund 697 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Die bislang einzige gesetzliche Grundlage sei das jährliche Haushaltsgesetz, in dem die Mittel für die Stiftungen festgeschrieben würden. Bis Jahresende wollten nun Ampel und Union mit einem gesonderten Parlamentsgesetz schnell Fakten schaffen, um Karlsruhe formal zu genügen. Dahinter steckt nach Ansicht des BdSt, dass sie die "opulente Finanzierung der parteinahen Stiftungen ab 2024 weiterhin sichern wollen".
Der BdSt stellt klar, was ein Stiftungsfinanzierungsgesetz können muss: Es müsse Anspruch, Umfang, Verwendung und Kontrolle der Stiftungsfinanzierung exakt regeln und den Stiftungen weiträumige Offenlegungs- und Rechtfertigungspflichten in Form einer jährlichen Bundestags-Drucksache auferlegen. So werde bereits seit Jahren die Steuergeld-Finanzierung der Parteien und Fraktionen selbst gehandhabt. Zum Vergleich nennt der BdSt Zahlen: Die parteinahen Stiftungen erhielten mit aktuell 697 Millionen Euro mehr als doppelt so viel Geld aus der Staatskasse wie die Parteien (2023: rund 188 Millionen Euro) und die Bundestagsfraktionen (2023: rund 126 Millionen Euro) zusammen – ermöglicht durch eine intransparente Hinterzimmer-Politik jenseits öffentlicher Aufmerksamkeit.
Es scheine, als wollten SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU mit ihrer Gesetzesinitiative den Status quo zementieren, kritisiert der BdSt. Denn: Weder sei eine nachvollziehbare und bedarfsorientierte Ermittlung des jährlichen Finanzbedarfs angedacht noch eine transparente Rechenschaftslegung der Stiftungen. Stattdessen könnten die üppigen Staatszuschüsse einfach fortgeschrieben werden – durch freihändige Festsetzung des Haushaltsausschusses im Bundestag. "Das Gesetz lässt vieles vermissen. Was es jetzt braucht, sind klare Obergrenzen für die Zuschüsse, Dynamisierungsregeln und eine öffentlichkeitswirksame Rechenschaftslegung", fordert Holznagel. Weil die Vorgaben des BVerfG mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz unterm Strich nur minimal aufgegriffen werden, sieht der BdSt einen erheblichen Nachbesserungsbedarf im anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 13.10.2023