05.10.2023
Bundeszentralamt für Steuern: Warnt vor Betrugs-E-Mails
Wieder einmal warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vor Betrugs-E-Mails. Seit einiger Zeit versuchten Betrüger, über die E-Mail-Adresse "steuerkontrolledirektionfur@gmail.com" an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Sie versendeten E-Mails mit dem Titel "Steuerbenachrichtigungsmitteilung" über die oben genannte E-Mail-Adresse, nach denen die fiktive Behörde "Bundesfinanzinspektionsdienst" im Namen des Bundesfinanzministeriums gegen den Adressaten einen Steuerbescheid erlassen habe. Der Adressat werde des Steuerbetrugs beschuldigt und aufgefordert, einen bestimmten Betrag zur Abwendung der Strafverfolgung an die Betrüger zu überweisen.
Das BZSt warnt ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren. Einen "Bundesfinanzinspektionsdienst" gebe es in der Bundesrepublik Deutschland nicht.
Betrugs-E-Mails könne man unter anderem an folgenden Kriterien erkennen:
Das BZSt stelle Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen nur per Brief zu, niemals per E-Mail. Etwas anderes gelte nur dann, wenn man einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt habe. Zahlungen seien ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bundeskasse zu leisten. Die Fälschungen seien oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig würden Fachbegriffe falsch verwendet. Echte Bescheide trügen immer den Namen und die Telefonnummer des verantwortlichen Bearbeiters. Zudem bitte das BZSt niemals darum, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 29.09.2023