02.10.2023
Kinderreisepass: Wird abgeschafft
Der Bundesrat hat Änderungen im Passrecht zugestimmt, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte. Das Gesetz sieht insbesondere die Abschaffung des Kindereisepasses vor. An dessen Stelle kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für weltweite Reisen nutzbar ist. In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, der in der Regel sofort ausgestellt werden kann.
Zudem soll die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes Kindesmissbrauch im Ausland verhindern. Begründen bestimmte Tatsachen die Annahme, dass Personen im Ausland Missbrauchshandlungen begehen würden, können die Behörden einen Pass versagen, den vorhandenen Pass entziehen oder die Ausreise untersagen.
Behörden dürfen künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch – im Inland – per Post an die Antrag stellende Person versenden – damit entfällt die Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf dem Amt abzuholen. Das Gesetz schafft die Grundlage für entsprechende Verordnungen.
Insgesamt modernisiert es Verwaltungsabläufe und reduziert den Aufwand für Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie Bürger. Laut Gesetzesbegründung soll es auch die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln sichern und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.
Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitetet, danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant zu wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Bundesrat, PM vom 29.09.2023