27.09.2023
Steuererklärung für 2022: Jetzt einzureichen
Die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022 ist am Montag, den 02.10.2023, fällig. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Wird diese Deadline überschritten, müsse gegebenenfalls mit Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro pro Monat gerechnet werden. Um das zu vermeiden, könne eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. In begründeten Fällen, zum Beispiel einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einem Umzug, könne dies erfolgreich sein. Alternativ könne Hilfe aus dem steuerberatenden Gewerbe in Anspruch genommen werden – denn dann weite sich das Zeitfenster bis Ende Juli 2024.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 26.09.2023