26.09.2023
Mehr Entlastung: Bayern schnürt steuerliches Maßnahmenpaket
Bayern fordert eine stärkere Entlastung für Bürger, Unternehmen und soziale Einrichtungen. Das Wachstumschancengesetz der Ampel greife zu kurz. Bayern habe deshalb ein Maßnahmenpaket mit 25 Anträgen geschnürt, die es in die Beratungen des Finanzausschusses des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz einbringen werde.
Zur Entlastung der Wirtschaft schlägt Bayern eine Reduzierung der Unternehmensteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent vor. Dieser Zielwert sollte bei Personengesellschaften durch eine Absenkung des begünstigten Steuersatzes und bei Kapitalgesellschaften durch eine Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer erreicht werden (inklusive vollständiger Abschaffung des Solidaritätszuschlags). Außerdem sollten Investitionen durch dauerhafte Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliches Anlagevermögen steuerlich stärker gefördert werden. Bayern schlägt weiter eine Absenkung der Stromsteuer auf die nach Europarecht vorgegebenen Mindestsätze und die Fortführung der bestehenden Entlastung für das produzierende Gewerbe bei der Energie- und Stromsteuer (so genannter Spitzenausgleich) vor. Schließlich solle der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für die Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie beibehalten und auf Getränke ausgeweitet werden.
Zur Unterstützung und Förderung der Energiewende wünscht sich Bayern eine deutliche Ausweitung der neuen Klimaschutz-Investitionsprämie. Insbesondere müssten auch Investitionen in die Digitalisierung – wie im Ampel-Koalitionsvertrag versprochen – gefördert werden. Landwirte, die Flächen für die Energiewende bereitstellen, dürften nicht mehr steuerlich benachteiligt werden. Deshalb müssten Flächen, die für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden, zukünftig auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden.
Zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen aus Sicht Bayerns gezielt verbessert werden. Dazu fordert das Bundesland die vollständige Steuerbefreiung von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie für Arbeit zu ungünstigen Zeiten. Die Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Unterstützung einer Person mit Pflegebedarf müsse erweitert werden. Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Tätigkeit von Einzelpersonen im Pflegebereich unterlägen im geltenden Recht vielfach der Besteuerung, da die Steuerbefreiung nur für die Pflege einer einzelnen Person gilt. Bayern fordert eine Modifizierung und Erweiterung der Steuerbefreiung, soweit die Einnahmen im Jahr insgesamt die Höhe von 3.000 Euro nicht übersteigen. Auch müssten die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung erhöht und an das aktuelle Preisniveau angepasst werden. Dies bedeute eine sofortige Anhebung um rund 20 Prozent. Außerdem sollen die Pauschbeträge künftig automatisch angepasst werden.
Weitere Anträge Bayerns für notwendige Anpassungen und Entlastungen im Steuerrecht sind die Einführung einer Option für die Länder bei der Grunderwerbsteuer zur Entlastung des Ersterwerbs von selbst genutztem Wohnraum sowie die Förderung sozialer Vermieter durch Verzicht auf die Überschussprognose-Ermittlung in Fällen stark verbilligter Vermietungen. Um Mieterhöhungen aus rein steuerlichen Gründen zu vermeiden, setzt sich Bayern dafür ein, dass bei verbilligten Vermietungen zwischen 50 und 66 Prozent der ortsüblichen Miete auf die Vorlage einer Überschussprognose verzichtet wird.
Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Zugmaschinen und für Fahrzeuge von Schaustellern müsse erhalten bleiben. Daneben fordert Bayern die Einführung einer Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer für von Tafeln für ihre gemeinnützigen Zwecke verwendete Fahrzeuge.
Bayern stellt sich gegen eine weitere steuerliche Belastung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Die bisherige Höhe des Durchschnittssteuersatzes bei der Umsatzsteuer für so genannte pauschalierende Landwirte soll beibehalten und nicht wie im Gesetzentwurf ab dem 01.01.2024 von bisher 9,0 Prozent auf 8,4 Prozent abgesenkt werden.
Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes sei die unmittelbare Berufungsmöglichkeit von Sportvereinen auf höherrangiges, weiter gefasstes Unionsrecht entfallen. Um eine erweitere Umsatzsteuerpflicht für Sportvereine zu verhindern, fordert Bayern die Ausweitung der nationalen Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen des unionsrechtlichen Handlungsspielraums.
Finanzministerium Bayern, PM vom 25.09.2023