13.09.2023
Grenzüberschreiend tätige Unternehmen: Einheitliche und vereinfachte Steuervorschriften geplant
Die Europäische Kommission will due Steuervorschriften für grenzüberschreitende Unternehmen vereinheitlichen und vereinfachen. Aktuell koste es Unternehmen viel Geld, Steuervorschriften einzuhalten – weil sie sich in 27 verschiedenen Steuersystemen mit jeweils eigenen Vorschriften zurechtfinden müssten. Das halte Unternehmen von grenzüberschreitenden Investitionen in der EU ab und stelle auch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Teilen der Welt dar.
Der Vorschlag der Kommission "Unternehmen in Europa: Rahmen für die Unternehmensbesteuerung" (Business in Europe: Framework for Income Taxation, BEFIT) soll das Leben von Unternehmen und Steuerbehörden erleichtern, indem ein neues, einheitliches Regelwerk zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen eingeführt wird. Dadurch sollen die Befolgungskosten großer Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, gesenkt werden. Gleichzeitig sollen die Steuerbehörden leichter die geschuldeten Steuern festsetzen können. Dank der neuen, einfacheren Vorschriften könnten in der EU tätige Unternehmen jährlich bis zu 80 Millionen Euro einsparen.
BEFIT heißt laut Kommission, dass Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, ihre Steuerbemessungsgrundlage nach gemeinsamen Regeln berechnen. Die Steuerbemessungsgrundlage aller Mitglieder der Gruppe würden in einer einzigen Steuerbemessungsgrundlage zusammengefasst. Für jedes Mitglied der BEFIT-Gruppe werde ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet, der dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der drei vorangegangenen Steuerjahre entspricht.
Der Vorschlag baue auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über eine globale Mindestbesteuerung und der Ende 2022 angenommenen Richtlinie zur Säule 2 auf. Die neuen Vorschriften sollen verpflichtend für in der EU tätige Konzerne mit einem jährlichen Gesamt-Ertrag von mindestens 750 Millionen Euro gelten, deren Muttergesellschaft mindestens 75 Prozent der Eigentumsrechte oder der Ansprüche auf Gewinnbeteiligung hält.
Kleinere Gruppen können sich für die Anwendung der Regeln entscheiden, solange sie einen konsolidierten Abschluss erstellen. Dies könnte besonders für KMU von Interesse sein.
Das Paket umfasst nach Angaben der Kommission auch einen Vorschlag zur Harmonisierung der Verrechnungspreisvorschriften innerhalb der EU und zur Gewährleistung eines gemeinsamen Ansatzes für die Lösung von Verrechnungspreisproblemen.
Mit dem Vorschlag werde die Rechtssicherheit im Steuerbereich erhöht und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und Doppelbesteuerung gesenkt. In Verbindung mit Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung solle das Paket auch die Möglichkeiten für Unternehmen einschränken, die Verrechnungspreisgestaltung für eine aggressive Steuerplanung zu nutzen.
Wenn die Vorschläge vom Rat angenommen werden, treten sie laut Kommission am 01.07.2028 (BEFIT) beziehungsweise am 01.01.2026 (Vorschlag für die Verrechnungspreisgestaltung) in Kraft.
Europäische Kommission, PM vom 12.09.2023