11.09.2023
Erpressung mit Nacktfotos im Internet: Verurteilung zu hoher Haftstrafe rechtskräftig
Er hat anderen mit der Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet gedroht, wenn sie ihm nicht hohe Geldbeträge überweisen. Dies bezahlt ein heute 28-Jähriger mit sieben Jahren und zehn Monaten Haft. Das Landgericht (LG) Aurich ordnete zudem die Einziehung des vom Angeklagten erlangten Geldbetrages von 116.000 Euro an.
Der Verurteilte hatte über soziale Medien Personen angeschrieben und sich dabei als Frau ausgegeben. Seinen Chatpartner schickte er Nacktfotos einer unbekannten Frau und täuschte vor, er selbst sei auf diesen Fotos zu sehen. In der Folgezeit hat er weitere Nacktfotos zum Verkauf angeboten. Nach einiger Zeit hat er seine Chatpartner dann um Übersendung eigener Nacktfotos gebeten. Nach Übersendung drohte er mit der Veröffentlichung dieser Fotos, sollten ihm nicht hohe Geldbeträge überwiesen werden. Teilweise nutzte der Mann auch die Notlage einer tatsächlich nicht existenten Frau vor, um seine Chatpartner zu Zahlungen zu bewegen. Der so erlangte Geldbetrag belief sich auf 116.009 Euro.
Die gegen das Urteil vom Angeklagten eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof als überwiegend unbegründet verworfen. Er hat den Schuldspruch im Wesentlichen bestätigt. Die Verurteilung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten ist rechtskräftig.
Landgericht Aurich, Urteil vom 22.11.2022,