07.09.2023
Dozentin an Polizei-Hochschule: Darf trotz umstrittenen Tweets vorerst weiter lehren
Von "braunem Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden" sprach Dozentin Bahar Aslan in einem Tweet – und war danach von der Polizei-Hochschule Nordrhein-Westfalen als Lehrbeauftragte rausgeworfen worden. Jetzt darf sie dennoch weiter lehren. Denn der Widerruf ihres Lehrauftrags sei voraussichtlich rechtswidrig gewesen, so das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen in einem Eilverfahren.
In dem Tweet, den Aslan im Mai auf Twitter veröffentlicht hatte, sprach sie von "Herzrasen", das sie und ihre Freunde und Freundinnen bekämen, wenn sie in eine Polizeikontrolle gerieten, "weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land".
Die Hochschule nahm diesen Tweet, weitere Tweets und eine nicht eingeholte Nebentätigkeitsgenehmigung zum Anlass für den Widerruf des Lehrauftrags und ordnete die sofortige Vollziehung des Widerrufs an.
In dem Eilverfahren hat das VG jetzt die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Widerrufsbescheid wiederhergestellt. Zwar begründeten die öffentlichen Äußerungen Aslans durchaus Zweifel an ihrer Eignung zur Lehrbeauftragten im Fach "Interkulturelle Kompetenz". Die Hochschule habe es jedoch versäumt, in die erforderliche Gesamtbetrachtung Umstände, die zugunsten der Dozentin sprechen, einzubeziehen. Zu Unrecht habe er zudem Umstände zu ihren Lasten berücksichtigt (fehlende Nebentätigkeitsgenehmigung, gegen die Hochschule gerichtete Drohungen Dritter), die die Feststellung der Nichteignung nicht tragen.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen erhoben werden.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.09.2023, 4 L 1374/23, nicht rechtskräftig