06.09.2023
Verkehrswidriges Wendemanöver: Hälftige Mithaftung bei vermeidbarer Kollision
Die Verkehrswidrigkeit eines Wendemanövers ändert nichts daran, dass auch der in das querstehende Auto hineinfahrende Fahrer hälftig haftet, wenn er den Unfall durch vollständiges Abbremsen hätte vermeiden können. Dies hat das Landgericht (LG) Hanau in einem Hinweisbeschluss klargestellt.
Ein Pkw-Fahrer war in ein auf seiner Spur stehendes Fahrzeug, das verkehrswidrig zum Wenden auf der Straße angesetzt hatte, hineingefahren, weil er darauf vertraut hatte, das Fahrzeug werde die Spur noch rechtzeitig verlassen. Nachdem der Wendende ihm die Hälfte des Schadens ersetzt hatte, begehrte er auch die andere Hälfte.
Das LG hält diese Forderung für unbegründet. Der Pkw-Fahrer habe zwar gehupt und seine Fahrt verlangsamt – er hätte aber vollständig abbremsen müssen, um den Unfall zu verhindern. Dass er dies trotz seiner Möglichkeit hierzu unterlassen habe, stelle einen Verstoß gegen das allgemeine verkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot dar. Auch er hafte damit zur Hälfte.
Landgericht Hanau, Hinweisbeschluss vom 13.06.2023, 2 S 62/22, rechtskräftig