05.09.2023
Einkommensteuererklärung 2022: Abgabefrist naht
Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgeben muss und seine Steuererklärung selbst ausfüllt, sollte sich langsam beeilen, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg. Die Abgabefrist dafür ende am 02.10.2023.
Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte bei seinem Finanzamt eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen. Bei den meisten Finanzämtern genüge ein Anruf. Möglich sei aber auch, das Finanzamt über das Kontaktformular auf der jeweiligen Homepage anzuschreiben.
Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Rechtsanwalt angefertigt, verlängere sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung auf den 31.07.2024.
Entspannt können laut BdSt diejenigen Steuerzahler sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Hierzu zählten in der Regel angestellte Singles oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 ohne weitere Einkünfte. Sie könnten freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dafür hätten sie vier Jahre Zeit. Dies könne sich lohnen, da oftmals mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Im Durchschnitt erhielten Steuerzahler bei einer Steuererstattung rund 1.000 Euro Steuern vom Finanzamt zurück.
Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V., PM vom 29.08.2023