04.09.2023
Schwere Unwetter in Bayern: Geschädigte erhalten (steuerliche) Unterstützung
Nach den extremen Unwettern in Teilen Bayerns, von denen Ende August 2023 insbesondere die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Aichach-Friedberg betroffen waren, hat die bayerische Regierung den Geschädigten Hilfen zugesagt.
So können Privatpersonen sowie Unternehmen nach Mitteilung des bayerischen Finanzministeriums im Einzelfall unter anderem Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden. Auch Sonderabschreibungen seien möglich. Ansprechpartner für die Betroffenen sei das jeweils zuständige Finanzamt. Die jeweiligen Finanzämter würden auf Anfrage möglichst schnell und unbürokratisch prüfen, ob und gegebenenfalls welche steuerlichen Hilfsmaßnahmen im Einzelfall gewährt werden könnten.
Zudem könnten Betroffene von Starkregen und Überschwemmungen bei existenzieller Bedrohung im Einzelfall über die Härtefonds-Richtlinie finanzielle Unterstützung erhalten; Privathaushalte auch bei Hagelschäden. Berechtigte sollen möglichst zeitnah einen entsprechenden Antrag bei den hierfür zuständigen Landratsämtern stellen können.
Die betroffenen Kommunen könnten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs bei der Behebung von Schäden an kommunalen Hochbauten, insbesondere an Schulen oder Kindertageseinrichtungen, sowie an Brücken- und Straßenbauwerken unterstützt werden. Bei finanzieller Notlage einer Gemeinde könnten gegebenenfalls auch Bedarfszuweisungen gewährt werden.
Finanzministerium Bayern, PM vom 29.8.2023