20.07.2023
Wachstumschancengesetz: Keine neue Mitteilungspflicht für Unternehmen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf für ein "Wachstumschancengesetz" vorgelegt – endlich, wie die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) kommentiert. In dem Gesetz seien viele seit Langem von der BStBK gestellte Forderungen aufgenommen worden. Dennoch aber ergebe sich ein gemischtes Bild: Einerseits habe der Entwurf grundsätzlich das Potential, die Wirtschaft wirksam zu entlasten, so die Steuerberaterkammer. Andererseits seien die geplanten zusätzlichen Mitteilungspflichten eine nicht nachvollziehbare Belastung für Unternehmen und ihre Berater.
Erfreulich sei, so BStBK-Präsident Hartmut Schwab, dass unter anderem der steuerliche Verlustabzug endlich ausgebaut werden solle. Die zeitliche Streckung des Verlustrücktrags auf bis zu drei Jahre und die dauerhafte Ausweitung auf zehn beziehungsweise 20 Millionen Euro seien ein wichtiges Signal an die Unternehmen. Gleiches gilt laut Schwab für die temporäre Ermöglichung eines uneingeschränkten Verlustvortrags für die Jahre 2024 bis 2027. Darüber hinaus begrüßt die BStBK die geplante Anpassung der Thesaurierungsbegünstigung und des Optionsmodells für Personengesellschaften. Mit den aktuellen Plänen seien Personengesellschaften zukünftig bessergestellt, allerdings müsse hier weiter nachgebessert werden.
Zudem plane das BMF, die steuerliche Forschungszulage auszuweiten und eine Investitionsprämie in einem eigens dafür geschaffenen Gesetz für die Jahre 2024 bis 2027 einzuführen. Investieren Unternehmen in den nächsten Jahren in klimafreundliche Technologien, könnten sie unter bestimmten Voraussetzungen 15 Prozent der Investitionssumme vom Staat zurückerhalten. "Wir bemängeln, dass diese Prämie nun nicht mehr für Investitionen in die Digitalisierung gilt", sagte Schwab. "Da wird am falschen Ende gespart. Denn die deutschen Unternehmen müssen dringend stärker digital arbeiten, wollen sie im internationalen Wettbewerb bestehen. Alles was sie dabei unterstützt, ist gut investiertes Geld", so Schwab. Der Koalitionsvertrag habe eine Förderung von Klimaschutz und Digitalisierung vorgesehen.
Mit der bundesweiten Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich wolle das BMF die Grundlage für ein transaktionsbezogenes Meldesystem schaffen. "Ein wichtiger Vorstoß für Unternehmen und uns Steuerberater. Denn damit einher geht das Potential sowohl die Digitalisierung als auch die Automatisierung der Rechnungsstellungs- und Buchhaltungsprozesse voranzubringen", betont Schwab.
Die geplanten zusätzlichen Mitteilungspflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen lehnt der BStBK-Präsident strikt ab: "Wieso sollte man etwas einführen, von dem man schon weiß, dass es nichts bringt? Die bisherige Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen hat schon zu keinem wesentlichen Erkenntnisgewinn geführt und steht in keiner Kosten-Nutzen-Relation. Immer mehr Berichtspflichten sind nicht die Lösung. Gute, weil zielgerichtete Gesetzgebung hingegen schon. Die Politik sollte dringend einlenken und die nationalen Anzeigepflichten in der Schublade lassen."
Mit höchster Priorität sollte die Politik künftig mehr bürokratischen Ballast abwerfen und alles tun, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen voranzubringen. Dafür mache sich die BStBK weiterhin stark.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 19.07.2023