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24.08.2022

Unternehmer: Zur Ansässigkeit im Gemeinschaftsgebiet

Ein Unternehmer gilt nur dann im Hinblick eines Ausschlusses der Regelung des § 3 Absatz 3a Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) als im Gemeinschaftsgebiet ansässig, wenn sich der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit (Artikel 10 Mehrwertsteuerverordnung – MwStVO) im Gemeinschaftsgebiet befindet oder er dort über eine feste Niederlassung (Artikel 11 MwStVO), einen Wohnsitz (Artikel 12 MwStVO) oder einen gewöhnlichen Aufenthaltsort (Artikel 13 MwStVO) verfügt. Dies teilt das Finanzministerium Schleswig-Holstein mit einer aktuellen Kurzinformation mit.

Finanzministerium Schleswig-Holstein, Kurzinformation vom 01.07.2022, VI 3510-S 7110-099