04.11.2026
Datenübermittlung zwischen Meldebehörden und Finanzverwaltung: FAQ-Katalog wurde aktualisiert
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat seinen Fragen-und-Antworten-Katalog zur Datenübermittlung zwischen Meldebehörden und der Finanzverwaltung überarbeitet. Anlass ist die Umstellung auf die XMeld-Version 26.11.
Die aktualisierten Hinweise gelten ab dem 01.11.2026 und richten sich insbesondere an Meldebehörden. Sie sind auf der Internetseite des BZSt im Bereich "Informationen für Meldebehörden und Finanzämter" abrufbar.
Das BZSt nimmt bei der Übermittlung von Meldedaten für die Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) eine zentrale Rolle ein. Der Datenaustausch zwischen Meldebehörden und Finanzverwaltung erfolgt ausschließlich über das BZSt. Die übermittelten Daten werden in der Identifikationsnummer-Datenbank (IdNr-Datenbank) des BZSt gespeichert. Änderungen an diesen Datensätzen können ausschließlich von den zuständigen Meldebehörden vorgenommen werden.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 02.11.2026