16.10.2026
Zuckergetränkesteuer: Gesetzentwurf auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung hat die Einführung einer Zuckergetränkesteuer vorbereitet. Das Bundeskabinett beschloss am 14.10.2026 einen entsprechenden Regelungsvorschlag für die Regierungsfraktionen im Bundestag. Ziel ist es, den Zuckerkonsum zu senken, Gesundheitsrisiken zu reduzieren und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren.
Nach Angaben der Bundesregierung verursacht der übermäßige Konsum zuckerhaltiger Getränke erhebliche Gesundheitsprobleme wie Adipositas, Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies. Die dadurch entstehenden Kosten für das Gesundheitssystem werden auf rund 2,1 Milliarden Euro jährlich geschätzt.
Geplant ist eine zweistufige Steuer auf Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Für Getränke mit einem Zuckergehalt zwischen fünf und unter acht Gramm sollen 26 Cent je Liter fällig werden, ab acht Gramm Zucker 32 Cent je Liter. Betroffen wären unter anderem Limonaden, Eistees, Energydrinks, gesüßte Fruchtschorlen und Fruchtnektare.
Ausgenommen bleiben unter anderem reine Frucht- und Gemüsesäfte, Milch sowie Hafer- und Reisdrinks, alkoholfreie Bier- und Weinalternativen sowie Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind.
Steuerschuldner sollen in erster Linie Hersteller und Großhändler sein. Für kleine Produzenten sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Die Einführung der Steuer ist zum 01.07.2027 geplant und steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundestags.
Der Bund rechnet mit Mehreinnahmen von rund 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und anschließend mit jährlich rund 875 bis 925 Millionen Euro. Die Einnahmen sollen dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten.
Mit der geplanten Abgabe folgt die Bundesregierung Empfehlungen aus Gesundheits- und Wissenschaftskreisen, die seit Jahren eine Besteuerung besonders zuckerhaltiger Getränke fordern.
Bundesjustizministerium, PM vom 14.10.2026