16.10.2026
Opfer häuslicher Gewalt: Modellprojekt Prozessbegleitung für Betroffene startet
Betroffene häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig stärker unterstützt werden. Am 15.10.2026 ist in vier Bundesländern ein Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren gestartet.
Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderte Projekt untersucht, ob sich die bereits aus Strafverfahren bekannte psychosoziale Prozessbegleitung auch bei Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz bewährt. Speziell geschulte Fachkräfte sollen Betroffene während des Gerichtsverfahrens begleiten, über Abläufe informieren und beim Umgang mit den psychischen Belastungen unterstützen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, dass gerichtliche Verfahren für Opfer häuslicher Gewalt oft mit großen Belastungen verbunden seien. Professionelle Unterstützung könne dazu beitragen, Betroffenen den Zugang zu Rechtsschutz zu erleichtern.
Gewaltschutzverfahren ermöglichen es Opfern von Gewalt, Bedrohung oder Stalking, Schutzanordnungen bei Familiengerichten zu beantragen. Gerichte können Tätern beispielsweise Kontakt- oder Näherungsverbote auferlegen.
Für das Modellprojekt hat der Bundestag für die Jahre 2025 bis 2027 insgesamt drei Millionen Euro bereitgestellt. Die Erprobung startet an ausgewählten Familiengerichten in Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und läuft bis Ende 2027. Anschließend sollen die Ergebnisse wissenschaftlich ausgewertet werden.
Die bundesweite Umsetzung übernimmt der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), die wissenschaftliche Begleitung liegt bei SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 15.10.2026