13.10.2026
"Zeitenwende"-Rede: Kein Anspruch auf Herausgabe
Das Bundeskanzleramt muss weder den Entwurf der so genannten Zeitenwende-Rede des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz noch mehrere interne Vorlagen zu Verteidigungs- und NATO-Fragen herausgeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden.
Geklagt hatte ein Bürger, der nach Scholz« Rede vom 27.02.2022 Zugang zu dem Redeentwurf sowie drei hausinternen Leitungsvorlagen beantragt hatte. Die Dokumente befassten sich mit der Finanzierung der Bundeswehr, Investitionen in die Rüstung und der Erfüllung von NATO-Vorgaben. Das Bundeskanzleramt lehnte die Herausgabe ab und verwies auf Sicherheitsinteressen des Bundes sowie den Schutz interner Regierungsberatungen.
Das OVG bestätigte nun diese Auffassung. Der Entwurf der "Zeitenwende"-Rede falle in den geschützten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Bundesregierung müsse einen vor Ausforschung geschützten Raum für ihre internen Beratungs- und Entscheidungsprozesse haben, so das Gericht.
Auch die drei Leitungsvorlagen müssen nach Ansicht der Richter nicht offengelegt werden. Das Kanzleramt habe sie zu Recht als Verschlusssachen eingestuft, da ihre Veröffentlichung den Interessen des Bundes schaden könne. Ein teilweiser Zugang zu den Unterlagen komme ebenfalls nicht in Betracht.
Wie bereits das Verwaltungsgericht Berlin wies damit auch das OVG die Klage ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließen die Richter allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.10.2026, 12 B 13/24, nicht rechtskräftig