03.09.2026
Erbschaft- und Schenkungsteuer: Einnahmen in Hessen deutlich gestiegen
Hessens Einwohner haben im Jahr 2025 Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 14,3 Milliarden Euro erhalten. Laut Hessischem Statistischem Landesamt waren das 49,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Einnahmen des hessischen Landeshaushaltes aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhten sich gegenüber 2024 um 24,8 Prozent.
Nach aktuellen Zahlen des Hessischen Statistischen Landesamts sind in Hessen im Jahr 2025 insgesamt 14,3 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt worden – 49,2 Prozent mehr als in 2024. Mit insgesamt 9,2 Milliarden Euro entfielen 64,3 Prozent der hessischen Vermögensübertragungen 2025 auf Erbschaften. Weitere 5,1 Milliarden beziehungsweise 35,7 Prozent wurden zu Lebzeiten verschenkt.
Der hessische Landeshaushalt erhielt im Jahr 2025 aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Dies entsprach einer Steigerung von 303 Millionen Euro beziehungsweise 24,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon entfielen 74,9 Prozent auf Erbschaften. Auf Schenkungen gingen 25,1 Prozent des Steueraufkommens zurück.
Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der steuerpflichtige Erwerb. Bei der Ermittlung werden Steuerbefreiungen und Freibeträge berücksichtigt. Die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs der Hessen durch Erbschaften und Schenkungen belief sich 2025 auf rund 8,9 Milliarden Euro. Bezieht man die hessischen Erbschaft- und Schenkungsteuereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro auf den steuerpflichtigen Erwerb, ergibt sich für das Jahr 2025 rechnerisch ein durchschnittlicher Steuersatz von 17,1 Prozent. Im Jahr 2024 hatte dieser bei 20,2 Prozent gelegen.
Hessisches Statistisches Landesamt, PM vom 19.08.2026