25.08.2026
Hobbyfußball: Wer haftet nach einer folgenreichen Grätsche?
Wer sich beim Fußball verletzt, hat nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz. Das Landgericht (LG) Köln hat die Klage eines Hobbyfußballers abgewiesen, der nach der Grätsche eines Mitspielers eine schwere Knieverletzung erlitt.
Beide Spieler gehörten derselben Hobbymannschaft an und nahmen an einem Turnier teil. Bereits vor dem Spiel hatte der eine Spieler in der Kabine angekündigt, "Blutgrätschen" zu verteilen. Kurz nach Anpfiff grätschte er in einen Zweikampf und brachte dabei sowohl einen Gegenspieler als auch seinen Teamkollegen zu Fall. Der Teamkollege verletzte sich schwer am Knie und verlangte unter anderem 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht sah jedoch keinen Nachweis für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Nach der ständigen Rechtsprechung müssten Spieler bei kampfbetonten Sportarten wie Fußball typische Verletzungsrisiken grundsätzlich hinnehmen. Schadensersatz komme nur in Betracht, wenn ein Mitspieler die Regeln in schwerwiegender Weise verletze.
Die Beweisaufnahme ergab nach Auffassung des Gerichts, dass die Grätsche zumindest auch auf den Ball gerichtet war und keine völlig überzogene Härte erkennen ließ. Dass der Spieler grob regelwidrig gehandelt hatte, habe sein Teamkollege nicht beweisen können. Das LG hat die Klage daher vollständig abgewiesen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Landgericht Köln, Urteil vom 21.07.2026, 21 O 435/25, nicht rechtskräftig