10.08.2026
So bleibt die Rückkehr aus dem Urlaub »zollfrei«
Damit unangenehme Überraschungen bei der Rückkehr aus dem Urlaub ausbleiben, hat das Bundesfinanzministerium die wesentlichen Zollvorschriften zusammengestellt.
Auf der Internetseite des Zolls und in der Broschüre »Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll« sind die wichtigsten Zollbestimmungen zusammengefasst. Hier erfährt man unter anderem,
welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können,
welche Freimengen für die Einfuhr bestimmter Waren gelten und
von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lasse sollte.
Mit dem Abgabenrechner für Reiseverkehr können Urlauberinnen und Urlauber schnell und einfach herausfinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind und was sie voraussichtlich bezahlen müssen, falls sie die Reisefreimengen überschreiten.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Auskunft des Zolls unter Telefon: +49 228 303-26020 oder E-Mail: info.privat@zoll.de gerne zur Verfügung.
Tipps zur Reisevorbereitung sowie Informationen zur aktuellen Lage in im Urlaubsland hat zudem das Auswärtige Amt im Internet sowie in der App »Sicher reisen« zusammengestellt.
Bundesfinanzministerium, Meldung vom 1.7.2026