07.08.2026
Geothermieprojekt in Neuhofen: Dagegen gerichtetes Bürgerbegehren vorerst gescheitert
Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hat einen Eilantrag gegen ein geplantes Tiefengeothermieprojekt in Neuhofen abgelehnt. Drei Bürgerbegehren hatten die Übertragung gemeindlicher Grundstücke und deren Nutzung für das Vorhaben stoppen wollen.
Das Gericht hielt den Antrag bereits für unzulässig. Der Antrag sei nicht von allen drei im Bürgerbegehren benannten Vertretungspersonen unterzeichnet worden. Nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz seien mehrere benannte Vertreter eines Bürgerbegehrens grundsätzlich nur gemeinschaftlich zur Vertretung befugt. Eine lediglich von einem Vertreter erhobene Antragstellung genüge nicht. Daran änderten auch die vorgelegten internen Vollmachten nichts, da diese das gesetzlich vorgeschriebene Prinzip der Gesamtvertretung nicht ersetzen könnten.
Zudem seien die Bürgerbegehren nach summarischer Prüfung voraussichtlich auch inhaltlich unzulässig.
Nach Auffassung des VG enthielten die Begründungen teilweise irreführende oder unvollständige Angaben zu den rechtlichen Folgen der Grundstücksübertragungen. Außerdem zielten die Begehren mittelbar auf die Verhinderung des Geothermieprojekts und berührten damit Fragen der Bauleitplanung, die nach der Gemeindeordnung nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein könnten.
Hinzu komme, dass die maßgeblichen Grundstücksgeschäfte teilweise bereits abgeschlossen gewesen seien. Nach Abschluss der notariellen Verträge würde eine nachträgliche Verhinderung des Vollzugs nach Ansicht des Gerichts auf einen Vertragsbruch hinauslaufen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; gegen ihn kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 20.07.2026, 3 L 712/26.NW, nicht rechtskräftig