29.07.2026
Rente: Kann auch bei vielen Versicherungsjahren gering sein
Aus einer niedrigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung kann nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich nicht auf ein niedriges Alterseinkommen geschlossen werden. Zu berücksichtigen seien weitere Alterseinkommen und der "Haushaltskontext", heißt es in der Antwort (BT-Drs. 21/7204) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6827) der Linksfraktion.
Die Höhe der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verteile sich von kleinen Renten bis hin zu sehr hohen Rentenbeträgen. Ein Rentenanspruch entstehe bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Gerade bei geringen Renten bestünden oft auch Ansprüche in anderen Sicherungssystemen.
Vergleichsweise geringe Renten könnten auch bei 40 oder 45 Versicherungsjahren auftreten, heißt es in der Antwort weiter. Denn hierzu zählten nicht nur Beitragszeiten, sondern auch beitragsfreie Zeiten, wie etwa Zeiten der Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung, Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug oder Zeiten des Bezuges einer vor der Altersrente bezogenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Auch der Umfang der Beschäftigung spiele eine Rolle. Arbeit in Teilzeit führe durch die niedrigeren Beiträge zu geringeren Renten.
Deutscher Bundestag, PM vom 23.07.2026